> Unser Schulprofil
„Die Regenbogenschule als Haus der Kinderrechte“
„Die Kinderrechte bilden einen Schwerpunkt des Lebens und Lernens
in unserer Unterrichts- und Schulkultur.“
Jede Schule sollte ein Haus der Kinderrechte sein. So sieht es die UN- Kinderrechtskonvention vor, die 1992 in Deutschland in Kraft getreten ist.
Die vier übergreifende Rechte „Recht auf Gleichheit“, „Recht auf individuelleFörderung“, „Recht auf Mitbestimmung und Partizipation“ und das „Recht auf Schutz und Fürsorge“ bilden das Fundament für die Schul- und Unterrichtsentwicklung der Regenbogenschule Schalkenbach.
Aufbauend auf unsere Arbeit als Modellschule für Partizipation und demokratisches Lernen hat die Regenbogenschule die Kinderrechte in ihr Schulprofil integriert und als übergreifendes Prinzip des Zusammenlebens und Lernens in das Leitbild verankert.